Finanztip Nr. 22 / 2019 vom 31. Mai Steuer-Serie Teil 6: Kapitalerträge – weniger Steuern auf Zinsen und Aktienrendite Wer die Finanztip-Geldanlage-Empfehlungen befolgt, fährt wahrscheinlich Gewinne ein – etwa in Form von Zinsen vom Tagesgeldkonto oder Dividenden aus dem Aktiendepot. Der Fachbegriff dafür ist Kapitalerträge, und auf diese müssen Sie 25 Prozent Steuern zahlen. In der Steuererklärung für 2018 sind jetzt erstmals die neuen Regeln für die Fondsbesteuerung zu berücksichtigen. Wir erklären Ihnen im Folgenden, was sich dadurch ändert. Wenn Sie nichts unternehmen, zieht Ihre Bank die 25 Prozent automatisch von Ihrem Gewinn ab (plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, insgesamt mindestens 26,38 Prozent zuzüglich eventuell Kirchensteuer). Das Institut zahlt die Steuern direkt ans Finanzamt – als sogenannte Abgeltungssteuer. Sie bekommen das Geld also gar nicht erst zu Gesicht. Das ist bequem, weil Sie die Beträge nicht selbst in der Steuererklärung eintragen müssen. Für viele Anleger ist das in Ordnung – auch für die meisten Fondsbesitzer. Allerdings kommt es oft vor, dass am Ende zu viel Steuern ans Finanzamt geflossen sind! Und das sollten Sie wissen: 1. Steuerfrei bis 801 Euro Die gute Nachricht zuerst: Auf Ihre Kapitalerträge bis 801 Euro müssen Sie keine Steuern zahlen (das Doppelte für Ehepaare). Denn jedem Bürger steht dieser Sparerpauschbetrag zu. Damit Ihre Bank erst gar keine Abgeltungssteuer von Ihren Gewinnen abzweigt, sollten Sie einen Freistellungsauftrag bei dem Geldinstitut einrichten. Führen Sie mehrere Konten oder Depots, dann können Sie den Betrag auf Ihre Banken aufteilen. Sie dürfen aber mit allen Freistellungsaufträgen insgesamt den Sparerfreibetrag nicht überschreiten. Damit Sie dabei den Überblick behalten, laden Sie sich unsere kostenlose Excel-Vorlage herunter. Falls Sie es versäumt haben, die Aufträge einzurichten, oder die Aufteilung auf die einzelnen Geldhäuser nicht optimal war, holen Sie sich die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer mit der Anlage KAP zurück. Die Finanztip-Steuerserie 1. Auftakt: Steuern leicht gemacht 2. Werbungskosten – absetzen, was Sie zur Arbeit brauchen 3. Haushaltsnahe Dienste und Handwerker 4. Sonderausgaben wie Kinderbetreuung geltend machen 5. Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheit absetzen 6. Kapitaleinkünfte richtig angeben und Pauschalbetrag nutzen 2. Rentner und Studenten behalten ihren Gewinn Keine Steuern müssen Sie zahlen, wenn Sie mit Ihrem insgesamt zu versteuernden Einkommen 2018 nicht über 9.000 Euro kamen – das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Das betrifft insbesondere Studenten, Rentner, Minijobber und andere Geringverdiener. Beantragen Sie dazu beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung. Diese geben Sie Ihrer Bank; die Bescheinigung gilt bis zu drei Jahre. 3. Prüfen lassen, was günstiger für Sie kommt Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent (genauer gesagt: der Grenzsteuersatz), sollten Sie die „Günstigerprüfung“ beantragen (Anlage KAP, Zeile 4). Das ist der Fall, wenn Sie zusammen mit Ihren Kapitalerträgen auf ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 16.336 Euro kommen; für zusammenveranlagte Ehepartner gilt der doppelte Betrag. Dann holen Sie sich mit der Steuererklärung die Differenz zur bereits abgeführten Abgeltungssteuer zurück. Übrigens: Die Günstigerprüfung ist für Sie ohne Risiko. Sollte Ihr zu versteuerndes Einkommen höher sein, dann bleibt es dabei, dass Ihre Kapitalerträge mit 26,38 Prozent abgeltend besteuert wurden. 4. Beträge hin und her schieben Die Anlage KAP sollten Sie auch ausfüllen, wenn Sie Gewinne und Verluste bei verschiedenen Banken miteinander verrechnen wollen (Zeilen 10 und 11). Dafür benötigen Sie eine Verlustbescheinigung der Bank. 5. Abgabepflicht bei Anlagen auf ausländischen Wertpapierdepots Das oben beschriebene System mit Abgeltungssteuer und Freistellungsaufträgen funktioniert nur mit Erträgen, die Ihrem Depot in Deutschland gutgeschrieben werden. Wenn Sie ein ausländisches Depot haben, müssen Sie Ihre Kapitalerträge selbst der Steuer melden. Füllen Sie dazu Zeile 15 der Anlage KAP und zusätzlich die neue Anlage KAP-INV aus. Manche Banken oder Depotanbieter stellen eine Steuerbescheinigung aus, der Sie die entsprechenden Erträge entnehmen können. Was Sie noch alles über die neue Versteuerung von Gewinnen auf Wertpapiere wissen müssen, zum Beispiel über thesaurierende Auslandsfonds, alte Fonds von vor 2009 und über Fehler der Bank, das lesen Sie in der Fortsetzung im Blog. Beachten Sie zum Thema auch unser Video der Woche.