Familienversicherung ==================== Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse http://www.finanztip.de/familienversicherung/ ? Kinder: Ausschluss aus Familienversicherung: eig Eink >365 mtl. ( 12 x 365 = 4380) (4350 wird auch als Bezugsgroesse genannt als Jahresentgeltgrenze bei Sonderfall priv. Vers.) (Stand 2016) http://www.optimal-absichern.de/gesundheit/gesetzliche-krankenversicherung/familienversicherung-einkommensgrenze.php 28.4.2016: SGB V $10 ... kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet ... SGB IV §18 ... das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag ... 2015: 34999 -> 420 x 84 = 35280; 35280 / (7 * 12) = 420; ????? 2014: 415 http://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung/ Kindergeld ========== Für das Kindergeld, das für minderjährige Kinder gezahlt wird, gilt keine Einkommensgrenze. http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/sozialrecht/einkommensgrenze_kindergeld Volljaehrige bis 2012 kein Kindergeld für Volljaehrige: "ab 7 680 Euro Einkünften des Kindes pro Jahr ist das Kindergeld in Gefahr" seit 2012: Einkommensgrenze entfällt beim Kindergeld 2013, http://www.t-online.de/eltern/familie/id_59706508/kindergeld-einkommensgrenze-so-hoch-ist-die-einkommensgrenze.html Ab 2012 wurde die Anrechnung des Einkommens beim Kindergeld ersatzlos gestrichen. http://www.kindergeld.info/einkommen.html s.a. https://www.test.de/Sparen-fuer-die-Enkel-Viel-Rendite-fuer-20-Jahre-1807608-2807608/