Kinder sparen Steuern: Vermögen übertragen

( Stand: 2014 ? )
( http://www.imacc.de/nachrichten/kinder-sparen-steuern-vermoegen-uebertragen.html )

Grundfreibetrag der Kinder nutzen

Als Eltern steht Ihnen nicht nur Kindergeld oder Kinderfreibetrag zu. Wenn Sie über Mieteinnahmen oder ein Wertpapierdepot verfügen, können Sie durch Vermögensübertragung auf die eigenen Kinder Steuern sparen. Diese Regelung wird allerdings nur dann anerkannt, wenn sie auch endgültig ist - eine spätere Rückübertragung würde zu Steuernachzahlungen führen.

Die Kinder können steuerfrei Einnahmen bis zum Grundfreibetrag in 2014 also 8.354 EUR erzielen. Bei Kapitalvermögen sind die Zinseinnahmen bis zu einem Betrag von 9.390 EUR in 2014 steuerfrei (Grundfreibetrag zzgl. Sparerpauschbetrag und Sonderausgabenpauschbetrag). Vorsicht beim Überschreiten der Grenzen: Der Kindergeldanspruch geht verloren.

Grundfreibetrag

8.354 EUR

Sparerpauschbetrag

1000 EUR

Sonderausgaben-
Pauschbetrag

36 EUR

steuerfreier Betrag

9.390 EUR


Beim Übertragen des Kapitals auf das Kind sparen die Eltern die Abgeltungssteuer inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei dem Höchstbetrag von 9.040 EUR und 28 Prozent Abgeltungssteuer, würden Sie 2.384,40 EUR im Jahr einsparen.

Möchten Sie nicht gleichzeitig den Anspruch auf die Familienversicherung verlieren, sollten Sie die übertragenen Einkünfte des Kindes unterhalb von 365 EUR im Monat halten. Bei Überschreitung dieser Grenze müssten Sie, falls es die Krankenkasse erfährt, die Krankenversicherung des Kindes extra zahlen. Berechnen Sie daher, ob die Steuerersparnis für Sie höher ausfällt als die Kosten der Krankenversicherung. Geringfügige Beschäftigung des Kindes (450 EUR Job) ist für die Mitversicherung in der Familienversicherung erlaubt.